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Im Herbst beginnt in Venezuela langsam die Trockenzeit und damit die beste Zeit zum Reisen. Doch wer eine Reise in das südamerikanische Land plant, muss derzeit besonders auf die Malariaprophylaxe achten. Darauf weist das Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf hin und rät zu einer Beratung bei einem reisemedizinisch qualifizierten Apotheker oder Arzt.
Ausbreitung durch vertriebene Minenarbeiter
Seit Anfang des Jahres sind nach offiziellen Meldungen in Venezuela 32.642 Personen an Malaria erkrankt. Das sind fast doppelt so viele wie im selben Zeitraum des Vorjahres. Die meisten Fälle treten im Bundesstaat Bolivar im Süden Venezuelas auf. Dort befinden sich einige Touristenattraktionen, etwa der Salto Angel, der höchste Wasserfall der Welt. „Wir empfehlen für Reisen in diese Region neben einem sorgfältigen Mückenschutz zurzeit auch die vorsorgliche Einnahme von Tabletten, um eine Infektion zu vermeiden“, sagt Tomas Jelinek vom CRM.
Der enorme Anstieg der Malariafälle in Bolivar wird darauf zurückgeführt, dass dort illegale Goldminengräbersiedlungen aufgelöst wurden. Viele der vertriebenen Minenarbeiter sind mit dem Malariaerreger infiziert. Dort, wo sie nun leben, breitet sich der Erreger aus. Mücken nehmen ihn mit ihrem Stich bei Infizierten auf und übertragen ihn anschließend auf andere Personen.
Vor jeder Reise informieren
Der Erreger der Malaria wird durch bestimmte Stechmücken übertragen. Typische Symptome sind Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost und Schweißausbrüche. Es gibt mehrere Krankheitsformen. Die gefährlichste, die Malaria tropica, ist auch in Venezuela verbreitet. Sie kann unbehandelt schnell zu lebensbedrohlichen Zuständen mit Koma, Nierenversagen und Schock führen. Behandelt heilt sie in der Regel aus.
Malaria kommt in weiten Landesteilen Venezuela ganzjährig vor. Ausgenommen sind die mittleren Küstenabschnitte mit den vorgelagerten Inseln sowie die Höhenlagen und Stadtgebiete. Die Empfehlungen zur Malariaprophylaxe sind abhängig vom Ziel, der Dauer und der Art der Reise. Sie können sich aufgrund aktueller Entwicklungen immer wieder verändern. Deshalb rät das CRM auch erfahrenen Reisenden, sich vor jeder Reise zu informieren und individuell beraten lassen.
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Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat eine neue Impf-Empfehlung gegen Meningokokken herausgegeben: alle Personen ab elf Jahren sollen künftig einen so genannten Meningokokken-Konjugatimpfstoff erhalten anstelle des bisher üblichen Polysaccharid-Impfstoffs.
Wer wann geimpft werden soll
Der neuartige Impfstoff ist seit dem Frühjahr 2010 in Europa zugelassen, weshalb die STIKO ihre Empfehlung anpasst. Für Personen über elf Jahren bietet er Vorteile gegenüber dem alten Impfstoff wie etwa längere Wirksamkeit durch die Ausbildung eines Immungedächtnisses. Nach Angaben eines Herstellers wirkt der Impfstoff erstmals auch bei Säuglingen und Kleinkindern, für sie ist er aber noch nicht zugelassen. Wer unter elf Jahre alt ist, also der Großteil der Impflinge, bekommt weiterhin den bislang üblichen Impfstoff. Das gilt für alle Kinder ab dem zwölften Monat, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegen Meningokokken-C geimpft werden sollen.
Allgemein gilt die neue Empfehlung für die Impfung von gesundheitlich gefährdeten Personen, etwa mit bestimmten Immundefekten, von Personen mit beruflichem Risiko, beispielsweise Laborpersonal, und als Schutz vor einer Erkrankung für Personen, die mit dem Erreger in Kontakt gekommen sind. Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Meningokokken außerdem für Teile Afrikas empfohlen. Während der muslimischen Pilgerzeit (Hadsch) ist die Meningokokken-Impfung für die Einreise nach Saudi-Arabien vorgeschrieben.
Gefahr: Hirnhautentzündung
29m50|Meningokokken sind Bakterien, die eine Hirnhautentzündung (Meningitis) und Blutvergiftung auslösen können. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Typen von Meningokokken, so genannte Serogruppen, die für den Menschen gefährlich werden können. Sie werden mit den Buchstaben A, B, C, W135 und Y bezeichnet und sind weltweit unterschiedlich verteilt. Meningokokken werden durch Tröpfchen-Infektion etwa beim Husten oder Niesen übertragen. Der neue Meningokokken-Konjugatimpfstoff schützt gegen vier der fünf Serogruppen.
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Mehrere Millionen Versicherte müssen ab dem 1. September für ihre Arzneimittel neu zuzahlen: Die Zahl der zuzahlungsfreien Medikamente hat sich damit innerhalb eines Jahres von etwa 10.000 auf rund 5.000 halbiert. Grund dafür sind neu festgelegte Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Vor einem Monat waren noch rund 8.000 Medikamente zuzahlungsbefreit (apotheken.de berichtete). Die Zuzahlungen gehen an die Krankenkassen, werden aber von den Apotheken eingesammelt und weitergeleitet.
Verdoppelung der Zuzahlungen binnen Jahresfrist
Ab September sind nur noch 5.524 von insgesamt 30.317 rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die einem Festbetrag unterliegen, von der Zuzahlung befreit, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mitteilt. Das sind 18,2 Prozent – also nicht ganz jede fünfte Packung. Noch vor einem Jahr waren es dagegen 10.550 von 29.230 Packungen, also über 36 Prozent. Vor einem Monat, zum 1. August, waren aufgrund der geänderten Festbeträge dann nur noch 8.416 von 30.372 Medikamenten zuzahlungsfrei. Arzneimittel sind immer dann zuzahlungsbefreit, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag, einem Erstattungshöchstbetrag, liegt. Die Pharmahersteller können ihre Preise alle 14 Tage ändern, um sie daran anzupassen.
Der Apotheker erkennt bei der Abgabe eines Medikaments am Computer sofort, ob ein Präparat zuzahlungspflichtig ist. Die Apotheken sind verpflichtet, die Zuzahlungen einzusammeln und an die Krankenkassen weiterzuleiten. In einigen Fällen findet der Apotheker auch ein zuzahlungsfreies Austauschpräparat. Der Mindestbetrag für die Zuzahlung beträgt fünf Euro, der Höchstbetrag zehn. Innerhalb dieses Rahmens zahlen Patienten zehn Prozent des tatsächlichen Preises zu.